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Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland Stand Juni 2016

Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland Stand Juni 2016

Art.3 UN-Kinderrechtskonvention: Das Kindeswohl hat Vorrang
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls spiegelt sich im Alltag vieler geflüchteter Kinder und Jugendlichen jedoch nicht wieder. Dies ist ein Ergebnis des aktuellen "Lageberichts zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland", der von UNICEF Deutschland, unter Berufung auf Recherchen des Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge herausgegeben wurde.

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