Verleihbedingungen der Musikanlage, LD ROADMAN 102, der Flüchtlingshilfe Gladenbach
Die Flüchtlingshilfe Gladenbach hat mit Hilfe der Hessischen Staatskanzlei eine Musikanlage erwerben können. Diese Musikanlage stellen wir kostenfrei auch anderen Flüchtlingshilfen oder sonstigen, ehrenamtlich tätigen, Initiativen zur Verfügung.
Die Musikanlage ist ausreichend für Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen. Die Musikanlage ist auch für den Betrieb ohne Stromanschluss geeignet. Die Akkus reichen laut Herstellerangaben für 5 Stunden. Dazu ist die Anlage mit einem mobilen Mikrophon ausgestattet. Mit der Anlage kann man CDs, USB-Sticks und SD Karten abspielen.
>> Weiterlesen
Im PDF finden Sie die technischen Details und die Gebrauchsanweisung für den LD ROADMAN 102 (Portable Sound System 150 W).
Die Musikanlage der Flüchtlingshilfe Gladenbach kann über Nurgül Santur, Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen des Landkreises (
Dort muss der geplante Termin, die Anzahl der Ausleihtage und die Veranstaltung genannt werden. Ebenso der Name des/der Ausleihenden und seine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung braucht den Zusatz, "umfasst, deckt auch, Schäden bei Leih- und Mietgeräte ab".
Die Verleihung der Musikanlage erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen! Darum sollten bereits bei der Planung einer Veranstaltung unbedingt die Verfügbarkeit der Anlage erfragt werden.
Die Musikanlage muss, nach vorheriger Terminabsprache, eigenständig in Gladenbach abgeholt werden und nach dem Gebrauch auch wieder umgehend nach Gladenbach zurückgebracht werden.
Bei Abholung der Anlage muss eine Kopie der Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung übergeben werden, die bei Rückgabe zurückgegeben wird. Außerdem wird eine Kaution in Höhe von 200,- € einbehalten. Diese Kaution wird bei unversehrter und Termingerechter Rückgabe der Anlage vollständig wieder ausgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe werden je angefangenem Tag 20,- € der Kaution einbehalten.
Sollte es bei der Nutzung der Anlage zu Beschädigungen gekommen sein, dann muss der/die Ausleihende diese an Nurgül Santur melden und sich umgehend, nach Rücksprache mit der Flüchtlingshilfe Gladenbach, um die Reparatur der Musikanlage kümmern.
Damit wir die Musikanlage alle möglichst lange nutzen können, bitten wir euch gut auf das Gerät aufzupassen und es pfleglich zu behandeln.