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Beratung in Wohnungsfragen und bei drohender Obdachlosigkeit und Wohnungsvermittlung

Beratung in Wohnungsfragen und bei drohender Obdachlosigkeit und Wohnungsvermittlung

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) wird eine Wohnberechtigungsbescheinigung benötigt.

Diese Berechtigungsbescheinigung kann erhalten, wer die gesetzlich vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht überschreitet.

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