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Handreichung: Folgeanträge von afghanischen Staatsbürger_innen nach der Machtübernahme der Taliban

Handreichung: Folgeanträge von afghanischen Staatsbürger_innen nach der Machtübernahme der Taliban

Aufgrund zahlreicher Nachfragen hat der Deutsche Caritasverband eine Handreichung zu Fragen rund um die Asylfolgeantragstellung für Afghan*innen für die Migrationsdienste erstellen lassen:

Folgeanträge von afghanischen Staatsbüger_innen in Deutschland im Lichte der Machtübernahme der Taliban

Autorin: Rechtanwältin Regina Jördens-Berneburg (Göttingen) Stand: 15.09.2021

Die Handreichung erläutert, für wen ein Folgeantrag aktuell infrage kommt, welche aufenthaltsrechtlichen Fragen abzuwägen sind, und bis wann und wie ein Folgeantrag zu stellen ist.

Auf folgende Fragen geht die Autorin konkret ein:

  1. Sind die aktuellen Ereignisse in Afghanistan grundsätzlich geeignet, um einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG erfolgversprechend zu begründen?
  2. Bis wann und in welcher Form ist ein etwaiger Folgeantrag zu stellen?
  3. Für welche Personengruppe empfiehlt sich das Stellen eines Asylfolgeantrages?
    1. Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist
    2. Personen, denen geringerer Schutz (etwa Abschiebungsverbot) gewährt worden ist
    3. Personen, die eine anderweite Aufenthaltserlaubnis besitzen (etwa § 25a, § 25b oder § 19d AufenthG)
    4. Personen in Duldung - einschließlich Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Die Entscheidung für oder gegen einen Folgeantrag erfordert eine Abwägung und Begründung im Einzelfall, die auch unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters/einer Rechtsberaterin erfolgen sollte.
Falls bei der Befassung mit der Thematik grundlegende Fragen zum Asylfolgeantrag aufkommen, ist die Arbeitshilfe "Der Asylfolgeantrag" vom DRK und dem Infoverbund Asyl und Migration zu empfehlen.

Recht\Asylprozess