Vorteil Vereinsgründung für Flüchtlingsinitiativen
Für örtliche Flüchtlingsinitiativen hat es sich als nützlich heraus gestellt, einen eingetragenen Verein zu gründen. Dadurch erhält man ein Instrument zur Abwicklung von Geschäften, zur Entgegennahme öffentlicher Zuschüsse und zur Entgegennahme steuerbegünstigter Zuwendungen. Die eigentliche Betreuungsarbeit kann in einem Netzwerk problemlos auch außerhalb des e. V. weiter laufen. Niemand, der sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren möchte, muss also zwangsläufig dem Verein beitreten.
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Die Satzung des Cölber Arbeitskreises Flüchtlinge (CAF) e. V. kann gerne von anderen Interessentinnen und Interessenten als Grundlage genutzt werden. Die Satzung ist vom Amtsgericht und vom Finanzamt geprüft. Die Eintragung eines Vereins und die Anerkennung als gemeinnützig geht auf dieser Grundlage sehr schnell.
Herr Bunke aus dem Cölber Arbeitskreises Flüchtlinge (CAF) e. V. gibt auch gerne Tipps zur Vereinsgründung.
Kontaktdaten:
Dr. Kurt Bunke
Am Lohberg 5, 35091 Cölbe
Tel.: 06427 2330
Mobil: 0177 3125819
Fax: 06427 930176
E-Mail: