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Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 haben Berufsgruppen und Institutionen aus den Bereichen Schule, Gesundheitswesen, Soziales und alle anderen Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, einen Anspruch auf Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" (IseF), für den Fall, dass ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegt - dies gilt auch für Berufsgeheimnisträger (§ 8b SGB VIII und § 4 KKG).

Alle in der Jugendhilfe tätigen Fachkräfte (z.B. in Kitas, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit) sind gesetzlich verpflichtet, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen insoweit erfahrene Fachkräfte zur Gefährdungseinschätzung hinzu zu ziehen (§ 8a SGB VIII).

Seit 2022 bietet INTEGRAL eine Beratungsstelle mit geschulten IseF, die Fachkräfte bei der Risiko- und Gefährdungseinschätzung unterstützen und begleiten. Unsere Beratungsstelle bietet Beratungen zur Gefährdungseinschätzung bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdungen an. Die insoweit erfahrenen Fachkräfte beraten in prozessorientierter, kooperativer Form. Die Entscheidungen und Verantwortung verbleiben bei den anfragenden Fachkräften.
Die Beratung erfolgt pseudonymisiert und trägt so zu einer größeren Sicherheit für Ihre Einschätzung und für Ihr weiteres Handeln zum Schutz der Minderjährigen bei - gerade dann, wenn die Sachlage nicht eindeutig ist.

 

Wichtig: Wenn Sie eine akute Kindeswohlgefährdung befürchten, wenden Sie sich bitte an das Kinderschutzteam des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Jugendamts.

 

Wer kann eine IseF-Beratung in Anspruch nehmen?:

  • Personen, die mit Kindern und Jugendlichen oder Familien arbeiten
  • Personen, die aufgrund ihrer Beobachtungen oder Informationen den Eindruck haben, dass bei einem Kind oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung bestehen könnte

Sie sind z.B.:

  • Erzieher/in
  • Lehrer/in, Schulsozialarbeiter/in oder in der Ganztagsbetreuung an Schulen
  • Arzt/Ärztin in eigener Praxis oder in einer Klinik
  • Berater/in in einer Beratungsstelle oder Therapeut/in in eigener Praxis
  • Hebamme, Familienhebamme / Familien- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Fachkraft in der Flüchtlingsbetreuung
  • Mitarbeiter/in einer ambulanten oder stationären Jugendhilfe-Einrichtung

 

Sie haben Fragen zu folgenden Themen:

  • Risikoeinschätzung: Liegt (wahrscheinlich) eine Kindeswohlgefährdung vor?
  • Ist das körperliche, seelische oder geistige Wohl des Kindes/ Jugendlichen gefährdet?
  • Wie erkennt man Gefährdungsanzeichen und schätzt sie korrekt ein?
  • Wie und wann nutzt man Ressourcen der Eltern, des Kindes, der Familie, des Umfeldes.
  • Wie gewichtet man Informationen?
  • Was können/ -und müssen Sie als Fachkräfte tun, um die Gefährdung abzuwenden?
  • Ist eine Gefährdungs-Mitteilung an das Jugendamt erforderlich?
  • Wann und wie informiere ich das Jugendamt?

 

Unsere IseF/Kinderschutzfachkräfte verfügen über:

  • sozialarbeiterische, pädagogische oder psychologische Ausbildungen
  • langjährige Erfahrungen im Kinderschutz
  • zertifizierte Abschlüsse einer Zusatzausbildung als "Insoweit erfahrene Fachkraft" / Kinderschutzfachkraft gemäß § 8 a / b SGB VIII und § 4 KKG.

 

Kosten:

Diese Beratungen sind für Sie kostenfrei.

 

Rechtliche Grundlagen:

  • § 8 a und b Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)