Aktuelle Hinweise
1. Informationen über die neuen Verfahren in der ABH vom Landkreis Marburg-Biedenkopf
Übersetzungen über aktuelle Regelungen der Ausländerbehörde in verschiedenen Sprachen.
Afghanistan geht uns alle an
Ein Antrag betr. Afghanistan wurde gemeinsam am 10.09.2021 von Grünen, SPD, Linken, Klimaliste und Piraten in die Marburger Stadt-verordnetenversammlung eingebracht:

VO_0292_2021_Vorlage
Afghanistan: Umdenken kommt viel zu spät. Konsequentes Handeln jetzt!
Eine Stellungnahme des Hessischen Flüchtlingsrats
Eine Stellungnahme des Hessischen Flüchtlingsrats Erschüttert verfolgen wir die jüngsten Ereignisse in Afghanistan. Nach der endgültigen Machtübernahme durch die Taliban schweben unzählige Menschen, die sich für ein demokratisches Afghanistan eingesetzt haben, akut in Lebensgefahr. Darunter zählen neben Personen aus der Zivilgesellschaft vor allem ehemalige Regierungsvertreter:innen und die afghanischen Ortskräfte, die für ausländische Regierungen oder Organisationen gearbeitet haben. Unsere Gedanken sind bei ihnen, aber auch bei allen, die gerade um ihre Angehörigen bangen müssen.
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Laut jüngsten Berichten plant die Bunderegierung 10.000 Menschen aus Afghanistan zu evakuieren. Berlin und Brandenburg signalisieren zudem die Bereitschaft, besonders Flüchtlinge, insbesondere ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan aufzunehmen. Doch die Mission bis dato ist ein beschämendes Fiasko, und das obwohl NGOs seit Monaten vor den Folgen eines überstürzten Truppenabzugs in Afghanistan warnen und sich seit Wochen die Geschwindigkeit, mit der die Taliban wichtige Städte einnehmen, unwiderleglich abzeichnet.
Bereits im Juni stellten die Grünen im Bundestag einen Antrag auf zügige Evakuierung aller afghanischer Ortskräfte. SPD, CDU und AfD stimmten damals dagegen. Nun fordern diese Parteien die zügige Aufnahme ebendieser Ortskräfte durch die Bundesregierung. Dabei steht fest, dass es längst zu spät ist, um die Sicherheit allen afghanischen Personals heute noch zu garantieren. Die Zugangswege zum Flughafen sind von den Taliban blockiert. Derweil hebt die erste deutsche Militärmaschine mit nur sieben Passagieren ab. Etliche Plätze sind unbelegt - keine Zeit, heißt es von offizieller Seite.
Entscheidend daher, wie der Anspruch auf Evakuierung festgestellt wird und wer letztlich davon profitieren darf. Die Zusicherung, Ortskräfte nach Deutschland zu holen, gilt schon jetzt dem Anschein nach nicht vollumfänglich.
Mission Lifeline berichtet, wie das Auswärtige Amt gestern noch die Verantwortung Deutschlands für einen Mann und seine Familie abstreitet, der für die Bundesregierung gearbeitet hatte. Er sei lediglich "Auftragnehmer der Bundeswehr", nicht weisungsgebundener Angestellter gewesen und hätte danach kein Anspruch auf das Aufnahmeprogramm für Ortskräfte. Mitnichten ein Einzelfall.
Zudem könnten laut Auskunft des Auswärtigen Amtes zunächst ausschließlich deutsche Staatsangehörige sowie ihre unmittelbaren Angehörigen berücksichtigt werden, erst da- nach soll die Evakuierung von Ortskräften erfolgen. Afghan:innen mit deutschem Aufenthaltstitel, die sich gerade dort aufhalten, sind davon derzeit nicht erfasst, geschweige denn diejenigen mit Anrecht auf Familiennachzug.
Beschämend ist auch, dass in dieser Situation bis zum letzten Moment lieber an Abschiebungen um jeden Preis festgehalten wurde, die noch ein völlig verfehlter, überholter Lage- bericht legitimieren sollte. Der Abschiebestopp, der seit letzter Woche gilt, kam viel zu spät. Zugleich verlautet schon jetzt wieder die Rhetorik deutscher Abschottungspolitik, die vor der Wiederholung der großen "Flüchtlingswelle" von 2015 warnt. Im Rundfunk wird das Jahr 2015 als großes Dilemma diskutiert. Dabei wird vergessen: das Dilemma bestand tatsächlich, jedoch nicht für Gesellschaft oder Sozialstaat, sondern betroffen waren die Flüchtlinge, die auf ein marodes System trafen, was dazu führte, dass heute noch immer Menschen auf den endgültigen Ausgang ihres Asylverfahrens von 2015 oder 2016 warten.
Hier nicht ausgebessert oder längst Aufnahmeprogramme organisiert zu haben, stattdessen in Kauf genommen zu haben, dass Menschen in die Hände der Taliban fallen, und Schutz rhetorisch schon zu kontingentieren, ist ein Symptom nicht nur für eine verantwortungslose und inkompetente, sondern eine strukturell rassistische Politik.
Wir appellieren damit an die Bundesregierung und an die Landesregierung, sich jetzt schnell und zuverlässig in Verantwortung zu begeben und jetzt so viele Menschen wie nur möglich zu retten! Dazu brauchen wir einen sicheren Luftweg und unbürokratische, visumsfreie Verfahren! Wir brauchen Landesaufnahmeprogramme, statt Gerede von der Verhinderung neuer Fluchtbewegungen oder neuer Deals! Wir brauchen endlich auch eine Entscheidungspraxis beim BAMF, welche die reale Lage in Afghanistan widerspiegelt und wir brauchen ein Ende des Sanktionsregimes der Ausländerbehörden, die nun anerkennen müssen, dass Abschiebungen nach Afghanistan auf lange Sicht faktisch unmöglich geworden sind und daher allen Afghan:innen die Möglichkeit zur v.a. beruflichen Integration (wieder) gewährt werden soll durch Aufhebung sämtlicher Arbeitsverbote!
Wir fordern, dass die Bundes- und Landesregierungen sich zu ihrer humanitären Verpflichtung bekennen, Konsequenzen aus dem politischen Versagen ziehen und umgehend dementsprechend handeln werden!

Stellungnahme als PDF
Veröffentlicht vom Hessischen Flüchtlingsrat am 17.08.2021
Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus - UPDATE
Seit dem 8. März 2021 sind die Beschlüsse von Bund und Ländern vom 3. März zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Wichtig sind v.a. die neuen Regelungen zu privaten Kontakten, die Öffnung von Einzelhandel, Zoos und Museen sowie ab 22. März die Öffnung von Außen-Gastronomie und Kultur-Angeboten, wenn es die Pandemielage bzw. 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Bundesland zulässt. Außerdem sollen alle einmal in der Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können.
Wir freuen uns, wenn Sie über Ihre Kanäle und in Ihren Communities über die neuen Beschlüsse und das mehrsprachige Angebot der Integrations-beauftragten informieren.
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Website:
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Widmann-Mauz, finden Sie z.B. mehrsprachige Informationen
- zu aktuellen Beschlüssen von Bund und Ländern für den Alltag und das öffentliche Leben,
- zum Impfen und zur Corona-Warn-App,
- zu Reisebestimmungen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten,
- zum mehrsprachigen Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.
Wir aktualisieren und ergänzen die Informationen fortlaufend.
Zur Website: www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus
Mehrsprachige Informationen speziell für EU-Bürgerinnen und Bürger sind auch auf der Website der EU-Gleichbehandlungsstelle abrufbar:
www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/corona-virus
Update Kurzinformation (Flyer) zum Ausdrucken in 20 Sprachen:
Der Flyer in 20 Sprachen mit allen wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie wird erneut aktualisiert und zum Download bereitstehen. Der Flyer dient als niedrigschwellige, erste Ansprache und verweist auf die umfassenden Informationen auf der mehrsprachigen Website der Integrationsbeauftragten. Der aktualisierte Flyer wird in den nächsten Tagen hier abrufbar sein: www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus
Der Flyer ist dann in folgenden Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Italienisch, Russisch, Farsi, Chinesisch, Arabisch, Spanisch, Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch, Ungarisch, Griechisch, Vietnamesisch, Tigrinja, Albanisch, Kroatisch und Tschechisch.
Informationen von Handbook Germany:
Die von uns geförderte Informationsplattform Handbook Germany produziert täglich Videos und Texte mit aktuellen Informationen zu Corona in 7 Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Paschto und Türkisch): www.handbookgermany.de
Meldung weiteren Informationsbedarfs:
Eine umfassende gesicherte Information ist uns ein gemeinsames Anliegen für Teilhabe und Gesundheitsschutz aller Bürgerinnen und Bürger. Für die zahlreichen Rückmeldungen danken wir Ihnen von Herzen. Ihre Hinweise und Anregungen insb. zu besonderen Problemlagen und zum Sprachen-angebot haben wir aufgegriffen und unser Angebot erweitert. Gerne nehmen wir auch künftig Ihre Hinweise zu weiterem Informationsbedarf zur Corona-Pandemie auf. Bitte senden Sie uns Ihre Anregungen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Benedetto - das Magazin vom DEUTSCHEN EHRENAMT
Der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. bringt regelmäßig ein E-Magazin heraus mit interessanten Themen aus und für die Vereinswelt.
Dieses Mal geht es unter anderem um:
- Vorteile und Pflichten der Gemeinnützigkeit
- Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
- Ein best practice Beispiel zum Thema Carsharing

Schauen Sie sich gerne die neueste Ausgabe an unter:
deutsches-ehrenamt.de/benedetto
Bildungs- und Beratungsprogramme für Migrantinnen und Migranten
- Das DGB-Bildungswerk entwickelt Bildungs- und Beratungsprogramme für Migrantinnen und Migranten. Eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist die Möglichkeit der gleichberechtigten Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt. Integration umfasst den gestalterischen Willen von beiden Seiten: Der Zuwanderungsgesellschaft und der Zuwandernden. Für die Gewerkschaften ist die gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen Ziel der Integration.
- Zielgruppen sind vorrangig Betriebsräte, Personalräte, JAVen, Vertrauensleute und Gewerkschafts-/ DGB-Funktionär_innen, aber auch deutsche und ausländische Arbeitnehmer_ innen, Migrationscommunities, Personalverantwortliche, "einfache" Gewerkschaftsmitglieder und Interessierte, Menschen mit Migrationshintergrund oder Geflüchtete.
- Regelmäßig erscheint ein Newsletter "Forum Migration", der hier zum Download bereit steht. Man kann ihn kostenlos abonnieren. Die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen können auch persönlich angesprochen werden. Hier ist der Link zum Team.
Info-PDF
Newsletter Forum Migration Januar 2020
Noch nutzen wir in unserer Region das Angebot des DGB-Bildungswerks nicht systematisch. Das sollten wir ändern. Migrantinnen und Migranten, Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen, Gewerkschaften und Flüchtlingsinitiativen müssen zusammenfinden. Wir haben gleiche Interessen und dürfen uns nicht gegen einander ausspielen lassen. Packen wir's an, und warum nicht zum Beispiel am nächsten 1. Mai?
Corona: Mehrsprachige Infos
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf braucht SIE für die Vielfalts-Kommission!
Was ist die Vielfalts-Kommission?
Die Vielfalts-Kommission heißt eigentlich "Kommission Partizipation und Teilhabe in Vielfalt". Sie soll den Kreisausschuss bei allen The-men Rund um Migration und Integration beraten. Wir wollen uns mit Ihnen austauschen und von Ihren Erfahrungen lernen. Sie können Probleme ansprechen und Lösungsvorschläge machen.
Welche Aufgaben haben Sie?
- Ihre Ideen einbringen und Vorschläge machen
- Die Anliegen von Migrant*innen einbringen
- An 3-4 Sitzungen im Jahr teilnehmen, wenn möglich bis 2026
Voraussetzungen:
- Sie haben selbst Migrationsgeschichte oder Sie haben Erfahrun-gen in der Gestaltung des Zusammenlebens zwischen einheimi-scher und zugewanderter Bevölkerung.
- Sie wohnen im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sprechen genug Deutsch, um sich mit anderen zu unterhalten.
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular unter:
www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/migration_asyl/bildungsangebote-bildungskoordination/politische-partizipation.php
Bewerbungsfrist: 18.10.2021, 10:00Uhr
Flyer zum Ausdrucken
Der Mann, den kaum einer kennt - der aber Deutschland verändert hat
Bei der Gründung von Pro Asyl war er Mitte vierzig und Ausländerreferent der Evangelischen Kirche Deutschlands, er arbeitete als Vizedirektor der Evangelischen Akademie in Tutzing am Starnberger See. Flüchtlinge wurden damals "Asylanten" und "Scheinasylanten" genannt; und seitdem 1980 erstmals mehr als hunderttausend Flüchtlinge in die Bundesrepublik gekommen waren, sprach man in der Politik von einer "Asylantenschwemme". Damals wollte Jürgen Micksch zunächst so etwas wie einen deutschen Flüchtlingsrat einrichten. Daraus wurde dann "Pro Asyl".
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"Vergessen Sie's!"
Als erstes besprach er sich seinerzeit mit seinem katholischen Kollegen, der ihm umstandslos riet: "Vergessen Sie's!" Micksch suchte sich andere Verbündete. Die Caritas warnte ihn: Er solle seinen Plan aufgeben, die Zeit sei nicht reif, er würde mit "so etwas" nur die Politik verärgern. Vom Diakonischen Werk kam die Mitteilung, man werde ihn nicht unterstützen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beschloss, ihren Mitarbeitern eine Mitwirkung bei Pro Asyl zu verbieten. Der zuständige Referent des Bundesvorstands der SPD informierte Micksch triumphierend davon und sagte, dass Pro Asyl nun "einpacken" könne.
Die Leute vom Roten Kreuz oder der Arbeiterwohlfahrt kamen trotzdem zu den Sitzungen und mussten dafür einen Urlaubstag in Anspruch nehmen. Heute hat Pro Asyl gut zwanzig hauptamtliche Mitarbeiter, der Förderverein Pro Asyl zählt mehr als 25 000 zahlende Mitglieder.
Ein moderner Missionar
Als es das Wort "Influencer" noch lang nicht gab, war Jürgen Micksch schon einer. Er hat seinen Einfluss allerdings nicht, wie die Influencer heute, für Kommerz, Werbung und Vermarktung genutzt, sondern dafür, Politik und Gesellschaft zu verändern. Das ist ein großer Satz, aber er stimmt. Micksch hat sich um die religiösen Minderheiten schon gekümmert, als die deutschen Innenminister "Integration" noch für ein unanständiges Wort hielten.
Wäre es nach Micksch gegangen, gäbe es die deutsche Islamkonferenz nicht erst seit 2006, sondern schon seit 1990. So wie ihn stelle ich mir einen modernen Missionar vor: Jürgen Micksch ist, ohne dass er missionarisch auftritt, ein Missionar für Menschenrechte und für das Miteinander: für das Miteinander der Menschen, für das Miteinander der Religionen.
Wandel durch Kontakte
Micksch hat das Wort "ausländischer Mitbürger" erfunden und die "interkulturelle Woche". Er hat den "interkulturellen Rat" aus der Taufe gehoben und das "Abrahamische Forum", in dem Juden, Christen, Muslime und die Mitglieder der kleinen, aber weltweit verbreiteten Religion der Baha'i miteinander reden: "Vier Religionen, aber immer der gleiche Gott", so erklärt Micksch Journalisten geduldig.
"Wandel durch Kontakte" hat Micksch eine Schrift genannt, die er soeben publiziert hat und in der er die vielen Gründungsgeschichten seiner Vereine, Initiativen und Stiftungen erzählt. Seiner Initiative ist es zu verdanken, dass es die "Internationalen Wochen gegen den Rassismus" gibt, an denen sich anfangs fast niemand beteiligen wollte, weil es ja, wie viele sagten, keinen Rassismus in Deutschland gebe. Erst seit der Aufdeckung der Mordserie des NSU wird auch offiziell nicht mehr bestritten, dass es Rassismus in Deutschland gibt.
Wie schafft einer das alles? Er braucht den Glauben an die Kraft des Guten, wie sie diesen Jürgen Micksch prägt. Er braucht die unerschütterliche Herzlichkeit, wie sie diesen Jürgen Micksch auszeichnet. Und er braucht wohl auch das Gottvertrauen eines Christenmenschen, wie es dieser Jürgen Micksch hat, der von Beruf evangelischer Pfarrer ist und von Berufung Optimist. Er ist ein ruhiger, wunderbar freundlicher Mann, das Gegenteil eines Agitators - aber beharrlich und fest in seinen Zielen.
Ein Mann mit Biss
Jürgen Micksch hat übrigens auch maßgeblich daran mitgewirkt, dass 1993 erstmals in Deutschland eine Obdachlosenzeitung namens Biss erschien. Und immer war der in Breslau geborene, mit seiner Mutter im Alter von vier Jahren nach Bayern geflohene Theologe und Soziologe ein politischer Wegmacher, ein realistischer Träumer, ein Organisator und Optimist.
Diesen Optimismus hat er vielleicht von Heinz Rühmann. Mit ihm stand der kleine Micksch auf der Bühne - er war Mitte der Fünfzigerjahre des letzten Jahrhunderts ein Kinderstar. 1954 spielte er im Kindermärchenfilm "Hänsel und Gretel" den Hänsel, im gleichen Jahr in Roberto Rosselinis "Angst" den Sohn von Ingmar Bergman. "Warten auf Godot" gehört, wie Micksch mir einmal sagte, zu seinen Lieblingsstücken. Er spielte, unter der Regie von Fritz Kortner, zusammen mit Heinz Rühmann in den Kammerspielen, "Warten auf Godot". Das hat etwas mit dem Nichtaufgeben zu tun, mit dem Immer-Wieder-Weitermachen. Das passt zum Leben des Jürgen Micksch.
Dieser Brief ist ein Geburtstagsbrief, eine Laudatio, eine respektvolle Verbeugung vor einem Mann, der viel bewegt hat. In unruhigen Zeiten brauchen wir solche Vorbilder. "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es": Der Satz steht in Erich Kästners Lyrischer Hausapotheke aus dem Jahr 1936. Er gilt auch heute noch.

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Die wichtigsten Asylzahlen 2019
Der Mediendienst Integration gibt einen Überblick
Immer weniger Flüchtlinge erreichen Deutschland.
Die Zahl der Asylanträge ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken, wie bereits in den zwei Jahren zuvor. 111.000 Menschen reisten 2019 nach Deutschland ein, um hier Schutz zu beantragen. Hinzu kommen etwa 23.400 Flüchtlinge, die bereits in Deutschland lebten und einen zweiten Antrag gestellt haben - und rund 31.400 Kinder von Geflüchteten, die hier 2019 geboren sind.
Immer mehr Menschen sind weltweit auf der Flucht.
Nach Angaben des UN-Flüchtlingswerks lebten zur Zeit der jüngsten Erhebung (Ende 2018) fast 26 Millionen Menschen aufgrund von Verfolgung außerhalb ihrer Heimat - das sind über zwei Millionen Menschen mehr als im Vorjahr. Die meisten von ihnen sind Syrer, Afghanen und Süd-Sudanesen. Hinzu kommen 41,3 Millionen "Inlands-Flüchtlinge" (IDP).
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Griechenland und Zypern tragen die Hauptlast
2019 kam die größte Gruppe der Flüchtlinge (wie bereits 2015 und 2016) über die östliche Mittelmeer- Route: fast 60.000 Menschen haben Griechenland im vergangenen Jahr über Seewege erreicht; etwa 15.000 über Landwege. Derzeit leben in Griechenland knapp 110.000 Geflüchtete- etwa 70.000 auf dem Festland und knapp 39.000 auf den griechischen Inseln (Stand: November 2019). Über dieselbe Route haben zugleich mehr als 11.000 die Insel Zypern erreicht (Stand: Oktober 2019).
Etwas mehr Anerkennungen, aber auch mehr Ablehnungen aus formalen Gründen
Der Anteil der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Deutschland Schutz erhalten, ist leicht gestiegen: von 35 Prozent im Jahr 2018 auf 38 Prozent 2019. Immer öfter entscheiden Beamtinnen und Beamte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus "formellen Gründen" - etwa wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus anderen europäischen Ländern eingereist sind und laut Dublin-III-Verordnung in diesen Ländern ihren Antrag stellen müssen. 2016 wurden noch rund 13 Prozent der Anträge aus formellen Gründen entschieden. Inzwischen sind das mehr als ein Drittel.
Familiennachzug erleichtert, aber nicht für Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan
2019 sind weniger Ehepartner und Kinder von Geflüchteten nach Deutschland gezogen als im Vorjahr. Von hundert Visa, die dazu dienen, Familien zusammenzuführen, gingen nur rund 20 an Angehörige von Geflüchteten. Seit August 2018 dürfen auch nahe Verwandte von Menschen, die einen "subsidiären Schutz" haben, nachziehen - allerdings nur im Rahmen eines monatlichen Kontingents von 1.000 Personen. Zwischen Januar und November 2019 kamen knapp 10.500 Personen auf diesem Weg nach Deutschland. Im Durchschnitt waren es 950 Menschen pro Monat.
Immer mehr Geflüchtete sind erwerbstätig
Zum ersten Mal seit dem "Flüchtlingssommer 2015" haben 2019 weniger Schutzsuchende Sozialleistungen bezogen als im Jahr zuvor: Die Zahl der Flüchtlinge, die arbeiten können und dennoch Sozialleistungen erhalten, war im September 2019 rund vier Prozent geringer als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig gibt es mehr Flüchtlinge, die eine Arbeit haben: Die Zahl der Schutzsuchenden in Beschäftigung lag im Oktober 2019 etwa 23 Prozent höher als im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt.
Weniger Flüchtlinge kommen, aber die Zahl der Abschiebungen bleibt konstant
Von Januar bis November 2019 wurden rund 23.300 Personen abgeschoben. Die Zahl der Abschiebungen blieb nahezu konstant im Vergleich zu den vorherigen Jahren. Bis Ende November haben zudem rund 12.800 Personen Deutschland mithilfe des REAG/GARP-Förderprogramms verlassen. Außerdem haben die Ausländerbehörden zwischen Januar und September weitere 7.200 "freiwillige Ausreisen" von Menschen ohne Aufenthaltstitel registriert.
Hier ist der Link zu allen Zahlen, Fakten und Quellen.
Alle Autorenrechte bei Mediendienst Integration, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
E-Mail: mediendienst-integration.de
Tel.: +49-30-200-764-80 oder -81
Ehrenamtliche Mitarbeit gesucht !
Weltladen"Kirchhain Fair handeln" eröffnet demnächst !
Kontakt: Erika Göttig,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,
Tel. 0176 7122 9294
Rückmeldungen können auch über mich laufen,
Tel. 06422 1283 oder
WhatsApp 0163 62 88 434
Filmstart: ZU WEIT WEG
Wir freuen uns sehr, Ihnen den neuen Kinder- und Familienfilm ZU WEIT WEG (Filmstart: 12.03.2020) vorzustellen.
Der Film erzählt eine mitreissende Geschichte über den Verlust der Heimat und die grenzüberschreitende Kraft von Freundschaft. Dabei werden die Themen Zuwanderung und Integration für Kinder sensibel und verständlich aufgearbeitet.
ZU WEIT WEG wurde bereits mehrfach auf internationalen Kinderfilm-festivals ausgezeichnet und ist aktuell in der Vorauswahl für den Deutschen Filmpreis.
Den Trailer und weitere Infos zum Film finden Sie hier: http://zuweitweg.de
>> Synopsis

ZU WEIT WEG - ab 12. März 2020 im Kino
Da sein Heimatdorf einem Braunkohletagebau weichen soll, müssen Ben (12) und seine Familie in die nächstgrößere Stadt umziehen. In der neuen Schule ist er erst mal der Außenseiter. Und auch im neuen Sportverein laufen die Dinge für den talentierten Stürmer nicht wie erhofft. Zu allem Überfluss gibt es noch einen weiteren Neuankömmling an der Schule: Tariq (11), Flüchtling aus Syrien, der ihm nicht nur in der Klasse die Show stehlt, sondern auch noch auf dem Fußballplatz punktet. Wird Ben im Abseits bleiben - oder hat sein Konkurrent doch mehr mit ihm gemeinsam als er denkt?
Impfung von ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung für Priorität 2 (hohe Priorität)
Liebe freiwillige Flüchtlingshelferinnen- und Helfer,
ich habe vom Landkreis die Rückmeldung erhalten, dass ehrenamtlich Tätige, die in Gemeinschaftsunterkünften in der Flüchtlingshilfe aktiv sind (bzw. vor dem Betretensverbot tätig waren), sich eine Bescheinigung ausstellen lassen können, die sie der Priorität 2 (hohe Priorität) der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) zuordnet, damit sie sich zeitnah impfen lassen können.
Daher bitte ich Sie bei Interesse an einer Impfung mir eine Rückmeldung per E-Mail mit folgenden Daten zuzusenden:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- in welchem Ort tätig
- evtl. Flüchtlingsinitiative
- evtl. Projekt
- E-Mail-Adresse
Ich nehme alle Rückmeldungen auf und leite diese an die zuständige Fachstelle des Landkreises weiter. Nach einer Gegenprüfung wird Ihnen dann eine offizielle Bescheinigung ausgestellt, die Sie für das Impfen der der Priorität 2 berechtigt. Die entsprechende Bescheinigung wird an Sie dann mit der Post oder per Mail versandt.
Falls Fragen entstanden sind, können Sie sich gerne unter der mobilen Nummer 0151164094 an mich wenden.
Passen Sie gut auf sich auf und bleiben sie gesund!
Nurgül Santur
Leitung Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen
Informationen für Schutzsuchende aus Afghanistan
Im Sommer 2021 kam es zu dramatischen Entwicklungen in Afghanistan. Diese führen auch dazu, dass sich viele Menschen danach erkundigen, wie Familienangehörige, Freund*innen und Kolleg*innen aus Afghanistan in Sicherheit gebracht werden können. Inzwischen wurden verschiedene Informationen hierzu veröffentlicht, auf die wir hier hinweisen möchten.
- Evakuierung/Ausreise
- Ortskräfte
- Laufend aktualisierte Informationen
- Familienzusammenführung
- Afghan*innen in Deutschland
- Länderinformationen
- Aktionen
www.asyl.net/start/informationen-fuer-schutzsuchende-aus-afghanistan/
Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem macht weitere Fortschritte
"Im Jahr 2015 wurden in Deutschland die höchsten Zuzüge von Geflüchteten seit den Flucht- und Vertreibungsbewegungen am Ende des zweiten Weltkriegs erreicht. Insgesamt ist die Zahl der Geflüchteten von Jahresanfang 2013 bis Jahresende 2018 um 1,2 Millionen Personen gestiegen. Die große Mehrheit dieser Menschen hat einen anerkannten Schutzstatus. Auf Basis der dritten Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten werden in diesem Kurzbericht Integrationsverläufe der Schutzsuchenden untersucht, die von Jahresanfang 2013 bis Ende 2016 zugezogen sind. Die Ergebnisse zeigen, dass ihre Arbeitsmarktintegration schneller erfolgt als bei früheren Geflüchteten und dass die Teilnahme an Sprach- und anderen Integrationsprogrammen sowie der Besuch von Bildungseinrichtungen deutlich zugenommen hat."
IAB-Kurzbericht 04/2020
Fünf Jahre seit der Fluchtmigration 2015:
Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem macht weitere Fortschritte
Interessierte für Sprachcafé gesucht
Hallo zusammen und guten Abend,
die Familienbildungsstätte hat vor kurzem in Stadtallendorf (Jumpers, ehemalige Notkirche) ein "Sprachcafé" eingerichtet.
Vorerst nur für Frauen, damit zugewanderte und einheimische Frauen miteinander ins Gespräch kommen. Inzwischen interessieren sich auch Männer für diese Form der Kommunikation, sich also ganz ungezwungen in einer lockeren Umgebung zu treffen und miteinander zu reden.
Zwei der teilnehmenden Frauen kommen aus Kirchhain, daraus ergibt sich auch die Frage, ob ein derartiges Angebot zukünftig in Kirchhain etabliert werden soll.
Da wir zu Anfang der Flüchtlingszuzüge nach Kirchhain ein ähnliches Projekt, nur für Frauen, im JUKUZ angeboten hatten und das Angebot sehr gut angenommen wurde frage ich heute in die Runde:
"Wer würde an so einem Sprachcafé, bei dem es um die Kommunikation und dadurch Sprachverständnis zu erwerben geht, regelmäßig/1x wöchtl. teilnehmen ?"
Rückmeldungen bitte an mich.
Liebe Grüße
Helga Sitt
AK Flüchtlingshilfe Kirchhain
Tel. 06422 1283, Whatsapp 0163 62 88 434
Kostenlose Rechtsberatung des Ausländerbeirats wird erweitert
Fast 20 Jahre bietet der Ausländerbeirat die kostenlose Rechtsberatung für Migrantinnen und Migranten sowie Engagierte vor allem im Ausländerrecht an. Seit Anfang Juli gibt es jetzt Veränderungen im Team.
Eine besondere Neuerung betrifft die Zielgruppe der Migrantinnen: In der Analyse der Beratungsfälle von 2018 fiel auf, dass wenige ratsuchende Frauen zu der Beratung kommen. Um hier das Angebot zu verbessern wird Rechtsanwältin Stephanie Dahmen immer am ersten möglichen Donnerstag des Monats die Rechtsberatung übernehmen.
Zusätzlich zu Rechtsanwalt Gunther Specht, der schon von Anfang an berät, kommt außerdem Rechtsanwalt Florens von Heydwolff mit ins Team.
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Medine Celik, stellvertretende Vorsitzende des Ausländerbeirats: "Der Vorteil ist jetzt, dass wir mit 3 Juristen möglichst alle Termine abdecken können. Das wir jetzt eine Juristin im Team haben ist eine gute Ergänzung. Es gibt Themen, die Frauen möglicherweise lieber mit einer anderen Frau besprechen. Natürlich können auch Männer weiterhin am ersten Donnerstag des Monats in die Beratung."
Goharik Gareyan, Vorsitzende des Ausländerbeirats, betont die Wichtigkeit der Rechtsberatung: "Es ist nicht einfach Juristen zu finden, die den Schwerpunkt auf Ausländerrecht haben und die Zeit haben für den Ausländerbeirat zu beraten. Trotzdem ist es uns ein wichtiges Anliegen, diese Beratung anzubieten: Sie ist ein wichtiger Teil der vielen Unterstützungs- und Beratungsangebote in Marburg und im Landkreis." 2018 gab es 293 Beratungsfälle, mit Ratsuchenden aus mindestens 46 Ländern.
Die Rechtsberatung findet donnerstags in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirats statt, von 16 bis 18 Uhr. Die Geschäftsstelle ist im Rathaus im 2. Stock, Raum 15. Es ist eine offene Sprechstunde, es müssen keine Termine vereinbart werden.
Änderungen der Rechtsberatung werden auf der Homepage des Ausländerbeirates und auf der Facebook Seite bekannt gegeben.
Pressemitteilung des Ausländerbeirates als PDF
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Maria Mahler
Geschäftsstelle des Ausländerbeirates
der Universitätsstadt Marburg
Maria Mahler (M.A.)
donnerstags von 16 bis 18 Uhr
Markt 1, 2. OG, Raum 15
35037 Marburg
+49-(0)6421 201 1715
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.ausländerbeirat-marburg.de
MEDIENDIENST veröffentlicht Handbuch Islam
Der MEDIENDIENST INTEGRATION hat ein neues "Handbuch Islam und Muslime" veröffentlicht. Es enthält Zahlen, Fakten und Hintergrund-informationen zum Thema und ist in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten entstanden.
Was wissen wir über den Islam als Weltreligion und die Muslime, die in Deutschland leben? Wie sind sie organisiert? Und welche Rolle spielen islamisch begründeter Extremismus auf der einen und Islamfeindlichkeit auf der anderen Seite? Auf diese und viele weitere Fragen will der Mediendienst Integration mit seinem neuen "Handbuch Islam und Muslime" Antworten geben.
Eine PDF-Version des Handbuchs steht hier zum Download bereit.
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Das Handbuch liefert Zahlen und Fakten zur muslimischen Bevölkerung in der Welt und in Europa sowie Prognosen, wie sich diese in Zukunft entwickeln könnte. Es erläutert Grundzüge des islamischen Glaubens, bietet eine Übersicht über die wichtigsten Glaubensrichtungen sowie eine kurze Einführung in die Geschichte des Islams in Europa. Anschauliche Karten und Grafiken helfen, die Informationen einzuordnen.
Überarbeitete und stark erweiterte Neuauflage
Dieses Buch will ein Nachschlagewerk sein. Es will Orientierung bieten sowie auf den reichhaltigen Fundus an Umfragen und wissenschaftlichen Studien hinweisen, den es zu Islam und Muslimen in Deutschland gibt. Journalistinnen und Journalisten will der Mediendienst Integration damit praktische Informationen an die Hand geben, um eine differenzierte Berichterstattung zu unterstützen. Deshalb enthält das Handbuch auch ein ausführliches Verzeichnis mit Adressen islamischer Religionsgemeinschaften sowie von Vereinen der muslimischen Zivilgesellschaft samt Ansprechpartnern.
Es handelt sich um eine komplett überarbeitete, aktualisierte und stark erweiterte Neuauflage des "Journalisten-Handbuch zum Thema Islam", das der MEDIENDIENST im Jahr 2016 herausgegeben hat. Das Handbuch enthält völlig neue Beiträge zu den Themen "Ehe und Familie" und "Homosexualität", "Islam und Reform", "Was ist die Scharia?" sowie zu "Islam und Menschenrechte aus theologischer Sicht" und zum "Handlungsfeld Kommune". Der Umfang ist um ein Drittel gewachsen, das Handbuch hat eine völlig neue Gliederung erhalten.
Viele neue Beiträge
Neu hinzugekommen sind auch mehrere Beiträge zum Thema Religiosität und Teilhabe. Wie religiös sind Muslime in Deutschland - und wie "integriert"? Wie viele muslimisch Frauen tragen ein Kopftuch, und welche Einstellungen dazu herrschen in der deutschen Bevölkerung vor? In welchen Bundesländern und in welchen Bereichen sind Kopftücher verboten, wo der Gesichtsschleier?
Ein weiteres Kapitel widmet sich dem Stand der rechtlichen Anerkennung des Islam in Deutschland. In welchen Bundesländern wird islamischer Religionsunterricht angeboten - und von wem? An welchen Universitäten wurden Lehrstühle für islamische Theologie eingerichtet? Woher stammen die Imame, die an deutschen Moscheen predigen, und woran scheitert ihre Ausbildung in Deutschland? Wie finanzieren sich Moscheegemeinden in Deutschland, und was spricht gegen eine "Moscheesteuer"?
Kapitel zu den Themen Islamismus und Islamfeindlichkeit runden das Handbuch ab. Wie viele Salafisten gibt es in Deutschland laut Verfassungsschutz? Welche Projekte gibt es gegen religiös begründeten Extremismus? Und: Wie verbreitet sind islamfeindliche Einstellungen in Deutschland? Wie viele Übergriffe auf Moscheen und islamische Gebetsstätten gab es in den vergangenen Jahren? Zu all diesen Fragen finden sich im Handbuch Islam und Muslime aktuelle Zahlen und Fakten.
Migrations-Monitor Arbeitsmarkt (Monatszahlen)

Paritätischer kritisiert Gesetzesvorhaben im Asyl- und Aufenthaltsrecht
Voraussichtlich gleich zehn Gesetzesentwürfe zur Asyl- und Aufenthaltspolitik werden in erster Lesung in den kommenden beiden Wochen in den Bundestag eingebracht. Nach Analyse der AG Innen, an der neben dem Paritätischen auch PRO ASYL, die Diakonie Deutschland, der Bundesfachverband umF und die BAfF angehören, bedeuten die meisten Regelungen wesentliche Verschärfungen und Verschlechterungen für Flüchtlinge. Auf einige Punkte, die der Paritätische besonders kritisch sieht, soll im Folgenden eingegangen werden:
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- Keine unabhängige Asylverfahrensberatung
Obwohl im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ausdrücklich aufgeführt und trotz eines erfolgreichen Pilotprojektes unternimmt die Bundesregierung keine Anstrengungen, ihr Versprechen auf eine unabhängige Asylverfahrensberatung zu gewährleisten. Es soll lediglich ein Zweistufiges Informationsmodell durch BAMF-Mitarbeiter*innen in AnkER-Zentren geben. Diese kann keine unabhängige Beratung ersetzen.
- Hohe Hürden bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
Im Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung werden viel zu hohe Voraussetzungen für Flüchtlinge formuliert, die für die meisten kaum erfüllbar sind. Darüber hinaus kann bzw. soll während der vorgeschriebenen Wartezeit von bis zu 12 Monaten abgeschoben werden. Viele Betriebe wollen hochmotivierte Flüchtlinge ausbilden oder beschäftigen und werden dies nach der Gesetzesänderung noch weniger tun können.
- Extreme Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz
Seit 2016 stehen die eigentlich im Grundgesetz vorgesehenen Erhöhungen der Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz aus. Nun sind sogar weitere Verschärfungen geplant: Nach dem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sollen Flüchtlingen, die in anderen Mitgliedsstaaten anerkannt sind, alle Leistungen binnen zwei Wochen gekürzt werden, wenn sie ausreisepflichtig sind. Das halten wir für verfassungswidrig.
- Massive Ausweitung der Abschiebehaft
Weiterhin sollen im sog. "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" die Voraussetzungen für die Anwendung von Abschiebehaft stark abgesenkt werden. Darüber hinaus soll eine neue Form von "Beugehaft" eingeführt werden, mit der Personen bis zu 14 Tage inhaftiert werden können, nur weil sie nicht zu einem Termin beim Amtsarzt oder der zuständigen Botschaft erschienen sind. Die massive Ausweitung der Abschiebungshaft greift in vollkommen unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freiheit ein und lässt die Abschiebungshaft quasi zum Normalfall werden. Wir meinen, dass Inhaftierung immer das letzte Mittel bleiben muss - und keinesfalls wie geplant in regulären Justizvollzugsanstalten erfolgen darf!
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Kontakt:
Kerstin Becker
Referentin Flüchtlingshilfe/-politik
Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Telefon: 030 24636-431
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.paritaet.org
Sonderinfo: Derzeit keine Pässe für Menschen aus Afghanistan
Die Bescheinigung der afghanischen Botschaft ist wichtig für alle Menschen aus Afghanistan. Es kann vorkommen, dass sie zur Passbeschaffung aufgefordert werden, dieser Aufforderung nicht nachkommen können und deshalb ggf. mit Arbeitsverboten oder einer Duldung light sanktioniert werden. Die Botschaft an die zuständigen Behörden muss dann lauten, dass die afghanische Auslandsvertretung gegenwärtig keine Pässe ausstellt. Der Hessische Flüchtlingsrat wird Betroffene nach Kräften unterstützen. Bitte informiert ihn umgehend, wenn solche Fälle eintreten.
So könnt Ihr den Hessischen Flüchtlingsrat erreichen:
Hessischer Flüchtlingsrat
Leipziger Str. 17
60487 Frankfurt
Tel: 069 976987-10
Fax: 069 976987-11
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Spendenaufruf: Najib und seine Familie brauchen unsere Hilfe!
Najib hat Deutschland wieder verlassen. Nicht mit der Bundespolizei sondern aus seiner freien Entscheidung heraus. Leicht war diese nicht, denn Najib lebte und arbeitete bereits seit sieben Jahren in Stadtallendorf. Sein Gehalt sicherte seiner Familie den Alltag in Afghanistan. |
Najib mit zwei seiner vier Kinder. Das Foto hat er uns aus Afghanistan per WhatsApp geschickt. |
Dann wurde seine Frau sehr krank und die 4 Kinder (zwischen 6 und 12 Jahre) waren weitgehend sich selbst überlassen. Najib kehrte in seine Heimat zurück und erlebt seitdem eine desaströse Situation: Er findet keine Arbeit und die Krebserkrankung seiner Frau erfordert teure Medikamente, die er nicht bezahlen kann. Eine Krankenversicherung gibt es für sie nicht. Statt dessen gilt das Prinizip: Nur wer bezahlt, wird geheilt. Najib hatte zum Glück von seinem Gehalt in Stadtallendorf einiges sparen und somit bis vor kurzem die Medikamente fasst vollständig aus eigener Kraft finanzieren können. Dies hat seiner Frau sehr geholfen und ihr Gesundheitszustand hat sich stabilisiert. Nun aber sind die finanziellen Reserven aufgebraucht und Najib plant wieder zurück nach Deutschland zu kommen. Er hat in Stadtallendorf auch schon eine Arbeit in Aussicht. So kann er seine langsam gesundende Frau wieder regelmäßig mit Medikamenten versorgen.
Die Asylbegleitung Mittelhessen steht seit Jahren mit Najib in Kontakt und verfolgt die Situation der Familie. Dass die Familie in Afghanistan ohne Einkommen ist und es dort auch keine Arbeit gibt, schildert Najib am Telefon. Nun ist es wichtig, die nächsten Monate zu überbrücken, bis Najib wieder in Deutschland ist und selbst Geld verdienen kann. Die erforderlichen Medikamente zur Stabilisierung und Heilung seiner Frau kosten 250 Euro im Monat. Hierfür suchen wir Unterstützer*innen. Auch kleine Beträge helfen!
Diese Information als .PDF
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Nähere Informationen zu dem Fall kann Elisabeth geben, die mit der Familie in ständigem Austausch steht: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Mobil: 0176 55 32 15 49
Um Spenden mit dem Kennwort "Hilfe für Najib" bittet die Asylbegleitung Mittelhessen
Als gemeinnütziger Verein dürfen wir steuerwirksame Spenden-bescheinigungen ausstellen. Beträge unter 200,- Euro werden vom Finanzamt anerkannt, wenn der Überweisungsbeleg vorgelegt wird. Bei höheren Beträgen bitte die Adresse auf der Überweisung angeben! Dann verschicken wir automatisch eine Zuwendungsbescheinigung.
Bankverbidung der Asylbegleitung Mittelhessen e.V.
DE25 5335 0000 0000 0975 86 (Sparkasse Marburg-Biedenkopf)
Paypal: paypal.me/asylbegleitung
Spendenaufruf: Seneit und Veronica brauchen unsere Hilfe!
Liebe engagierte Flüchtlingshelfer und Menschen die gerne Helfen,
die Koordinierungsstelle wurde von Marianne Schreiber-Einloft gebeten einen Spendenaufruf an das EFI-Netzwerk weiter zu leiten.
Eine alleinerziehende Mutter sei mit ihrer kleinen Tochter in eine für sie ausweglose Lage geraten und benötige Hilfe.
Gerne komme ich dieser Bitte nach und versende den Spendenaufruf über den Verteiler des EFI-Netzwerks.
Einzelheiten können Sie dem PDF "Aufruf" entnehmen, oder sich bei Fragen auch gerne direkt an Marianne Schreiber-Einloft wenden.
Versicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive in Hessen
In der letzten Woche hat Frau Dr. Karin Stiehr im Landratsamt über die Unfall- und Haftpflichtversicherung in der ehrenamtlichen und freiwilligen Engagement referiert. Aus diesem Anlass empfehlen wir Ihnen noch einmal die Basis-Informationen, die wir auf unserer Internetseite dazu bereit gestellt haben:
ehrenamt.marburg-biedenkopf.de/versicherungsschutz/
Wirkung der aktuellen Gesetzesvorhaben im Asyl-und Aufenthaltsrecht
Derzeit liegen 10 Gesetzgebungsentwürfe im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts vor, die parallel und in extrem kurzer Zeit verhandelt werden. Das FORUM MENSCHENRECHTE hat einen Überblick über die wesentlichen Regelungsinhalte, ihre Konsequenzen für die Betroffenen sowie die Wechselwirkungen der Entwürfe erstellt.
Die geplanten Regelungen würden die Situation von Asylsuchenden, geduldeten Menschen und anerkannten Flüchtlingen in Deutschland stark verschlechtern. Die Vorschläge erschweren einer Vielzahl an Menschen Bleiberechte und bauen systematisch die Rechte geflüchteter Menschen ab: massive Leistungskürzungen, maßlose Inhaftierungen, lange Unterbringungsverpflichtungen sowie die Bedrohung der Zivilgesellschaft aufgrund von potentieller Kriminalisierung durch Bezichtigung der Beihilfe zum Geheimnisverrat sind nur einige drastische Beispiele.
190430 FMR_Aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Detail
190430 FMR_Aktuelle Gesetzgebungsverfahren Kurzüberblick
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