Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a, b AufenthG
Mit den §§ 25a, b AufenthG wurden erstmals stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelungen im deutschen Aufenthaltsrecht eingeführt. Doch die anfangs große Freude über diese Neuerung wich der Ernüchterung, da nach wie vor vergleichsweise wenige Menschen in den Genuss einer solchen Aufenthaltserlaubnis kommen. Die Fortbildung stellt die verschiedenen Erteilungsvoraussetzungen vor und will Mut machen, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Freitag, 01.10.2021, 09:30 - 13:00 Uhr
Referentin: Kirsten Eichler, GGUA Münster